Für wen sind wir da?

Unser Angebot richtet sich an alle volljährigen Frauen und deren Kinder, die körperliche und/oder sexualisierte Gewalt, Demütigungen und Bedrohungen erlebt haben und Schutz, Hilfe und Unterstützung brauchen.

Sie werden von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin bedroht und geschlagen oder wollen vor Ihren Eltern flüchten - Ihr Schutz steht für uns an erster Stelle. Für uns spielt es keine Rolle, ob Sie eine Behinderung haben oder chronisch krank sind, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder aus welcher Kultur Sie stammen, wie alt Sie sind und ob Sie Kinder haben –  Sie sind willkommen!

Wenn Sie interessiert sind, Informationen möchten oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen, wir sind oft auch außerhalb der Telefonsprechzeiten erreichbar und für Sie da.

030 787 50 15 oder team@frauenzimmer-ev.de

Möchten Sie in eine Zufluchtswohnung einziehen, vereinbaren wir mit Ihnen zunächst einen Gesprächstermin in unseren Beratungsräumen in der Ebersstr. 34 in 10827 Berlin-Schöneberg und besprechen bzw. planen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kinder bis 18 Jahre können mit Ihnen in unsere Zufluchtswohnung ziehen.
Wenn Sie zunächst in ein Frauenhaus geflüchtet sind, können Sie auch von dort in eine Zufluchtswohnung ziehen, wenn die akute Bedrohungssituation abgeklungen ist.

Grundsätzlich können Sie bei uns solange wohnen, wie Sie den Schutz in einer Zufluchtswohnung brauchen. Zur Zeit liegt die durchschnittliche Wohndauer bei etwa 4-6 Monaten. Die meisten Frauen ziehen von der Zufluchtswohnung dann in eine eigene Wohnung.

Wir sprechen Deutsch, Englisch und Spanisch. Wenn es nötig ist, bestellen wir auch eine Dolmetscherin.

Wichtig zu wissen:

  • Da es sich bei den Zufluchtswohnungen nicht um eine betreute Wohnform handelt, ist es wichtig, dass Sie Ihren Alltag selbständig strukturieren und regeln können.
  • In den Zufluchtswohnungen besteht ein Alkohol- und Drogenverbot.
  • Die Adressen der Wohnungen sind geheimgehalten.
  • Durch die Adressengeheimhaltung ist Besuch nur von einer Frau des Vertrauens möglich.
  • Männer haben ganz grundsätzlich keinen Zutritt zur Wohnung.
  • Seit 2023 nimmt Frauenzimmer auch trans Frauen auf.

 

FRAUENZIMMER  e.V.
Zufluchtswohnungen

Für wen sind wir da?

Unser Angebot richtet sich an alle volljährigen Frauen und deren Kinder, die körperliche und/oder sexualisierte Gewalt, Demütigungen und Bedrohungen erlebt haben und Schutz, Hilfe und Unterstützung brauchen.

Sie werden von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin bedroht und geschlagen oder wollen vor Ihren Eltern flüchten - Ihr Schutz steht für uns an erster Stelle. Für uns spielt es keine Rolle, ob Sie eine Behinderung haben oder chronisch krank sind, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder aus welcher Kultur Sie stammen, wie alt Sie sind und ob Sie Kinder haben –  Sie sind willkommen!

Wenn Sie interessiert sind, Informationen möchten oder Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns anzurufen, wir sind oft auch außerhalb der Telefonsprechzeiten erreichbar und für Sie da.

030 787 50 15 oder team@frauenzimmer-ev.de

Möchten Sie in eine Zufluchtswohnung einziehen, vereinbaren wir mit Ihnen zunächst einen Gesprächstermin in unseren Beratungsräumen in der Ebersstr. 34 in 10827 Berlin-Schöneberg und besprechen bzw. planen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Kinder bis 18 Jahre können mit Ihnen in unsere Zufluchtswohnung ziehen.
Wenn Sie zunächst in ein Frauenhaus geflüchtet sind, können Sie auch von dort in eine Zufluchtswohnung ziehen, wenn die akute Bedrohungssituation abgeklungen ist.

Grundsätzlich können Sie bei uns solange wohnen, wie Sie den Schutz in einer Zufluchtswohnung brauchen. Zur Zeit liegt die durchschnittliche Wohndauer bei etwa 4-6 Monaten. Die meisten Frauen ziehen von der Zufluchtswohnung dann in eine eigene Wohnung.

Wir sprechen Deutsch, Englisch und Spanisch. Wenn es nötig ist, bestellen wir auch eine Dolmetscherin.

Wichtig zu wissen:

  • Da es sich bei den Zufluchtswohnungen nicht um eine betreute Wohnform handelt, ist es wichtig, dass Sie Ihren Alltag selbständig strukturieren und regeln können.
  • In den Zufluchtswohnungen besteht ein Alkohol- und Drogenverbot.
  • Die Adressen der Wohnungen sind geheimgehalten.
  • Durch die Adressengeheimhaltung ist Besuch nur von einer Frau des Vertrauens möglich.
  • Männer haben ganz grundsätzlich keinen Zutritt zur Wohnung.
  • Seit 2023 nimmt Frauenzimmer auch trans Frauen auf.

 

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