So können Sie uns unterstützen.

Viele Hilfen und Angebote für Frauen und Kinder können nur mittels Spenden oder durch die Zuwendung von Geldbußen finanziert werden:

  • Öffentlichkeitsmaterialien (Flyer, Homepage)
  • Sprachmittlerinnen
  • Zuschüsse zur Finanzierung von Sprachkursen, Bildungsangeboten oder Erholungsmaßnahmen
  • notariell beglaubigte Übersetzungen von Urkunden der Frauen
  • pädagogisches und therapeutisches Spielmaterial
  • Renovierung und Instandhaltung der Zufluchtswohnungen, Ersatz von Möbeln, Ausbau der rollstuhlgeeigneten Infrastruktur

Ihre Spende oder Zuweisung einer Geldbuße hilft und ist jederzeit willkommen!
Wir garantieren, dass wir diese Mittel zu 100 % für die oben beschriebenen Zwecke einsetzen und unbürokratisch und nach Prüfung des Einzelfalls vergeben.

Bitte geben Sie bei Spenden unbedingt die Nummer des Spendenzwecks und für die Spendenbescheinigung Ihren Namen mit Adresse an.

  • Nr.11 Hilfen für bedürftige Frauen und Kinder
  • Nr.22 Erholung und Bildung
  • Nr.33 Therapeutisches Kinderprojekt „spielRAUM“

Frauenzimmer e.V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften Berlin,
St. Nr. 27/653/53497, vom 25.09.2020 für die Jahre 2017, 2018 u. 2019 nach § 5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

Übrigens, unsere Organisation steht auf der Liste gemeinnütziger Einrichtungen, die bei der Zuwendung von Bußgeld berücksichtigt werden. Diese Liste ist beim Amtsgericht Berlin einsehbar.

Spenden- und Bußgeldkonto:

Frauenzimmer e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE65100205000003121902
SWIFT/ BIC BFSWDE33BER




FRAUENZIMMER  e.V.
Zufluchtswohnungen

So können Sie uns unterstützen.

Viele Hilfen und Angebote für Frauen und Kinder können nur mittels Spenden oder durch die Zuwendung von Geldbußen finanziert werden:

  • Öffentlichkeitsmaterialien (Flyer, Homepage)
  • Sprachmittlerinnen
  • Zuschüsse zur Finanzierung von Sprachkursen, Bildungsangeboten oder Erholungsmaßnahmen
  • notariell beglaubigte Übersetzungen von Urkunden der Frauen
  • pädagogisches und therapeutisches Spielmaterial
  • Renovierung und Instandhaltung der Zufluchtswohnungen, Ersatz von Möbeln, Ausbau der rollstuhlgeeigneten Infrastruktur

Ihre Spende oder Zuweisung einer Geldbuße hilft und ist jederzeit willkommen!
Wir garantieren, dass wir diese Mittel zu 100 % für die oben beschriebenen Zwecke einsetzen und unbürokratisch und nach Prüfung des Einzelfalls vergeben.

Bitte geben Sie bei Spenden unbedingt die Nummer des Spendenzwecks und für die Spendenbescheinigung Ihren Namen mit Adresse an.

  • Nr.11 Hilfen für bedürftige Frauen und Kinder
  • Nr.22 Erholung und Bildung
  • Nr.33 Therapeutisches Kinderprojekt „spielRAUM“

Frauenzimmer e.V. ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften Berlin,
St. Nr. 27/653/53497, vom 25.09.2020 für die Jahre 2017, 2018 u. 2019 nach § 5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.

Übrigens, unsere Organisation steht auf der Liste gemeinnütziger Einrichtungen, die bei der Zuwendung von Bußgeld berücksichtigt werden. Diese Liste ist beim Amtsgericht Berlin einsehbar.

Spenden- und Bußgeldkonto:

Frauenzimmer e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE65100205000003121902
SWIFT/ BIC BFSWDE33BER




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